Allgemeine Geschäftsbedingungen

Musikschule des Landkreises Oldenburg

§ 1 Unterricht

1. Die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH erteilt Unterricht in Musikalischer Früherziehung, Instrumental- und Vokalunterricht, Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern und führt Projekte, Workshops und Kurse im Bereich der Musik und der Musikerziehung durch. Sie kooperiert mit Kindertageseinrichtungen, allgemein bildenden Schulen und anderen Bildungs- und Kulturträgern.

2. Der Instrumental- und Vokalunterricht wird im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht durchgeführt. Dauer und Form der Unterrichtsangebote sind dem aktuellen Entgelttarif zu entnehmen. Dieser ist auf der Website der Musikschule www.musikschule-lk-oldenburg.de einzusehen.

Die Wahl der Unterrichtsform liegt grundsätzlich bei den Eltern. Die Musikschule wirkt bei der Auswahl der Unterrichtsform beratend mit. Ein Anspruch auf Einteilung in eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.

Kursdauer, Kursstärke und Dauer einer Unterrichtseinheit für besondere Angebote werden, soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der beigefügten Anlage geregelt, durch die Geschäftsleitung festgelegt.

3. SchülerInnen, die Instrumental-/Vokalunterricht erhalten, können aus dem jeweiligen Angebot an Ensemble- und Ergänzungsfächern zusätzliche Unterrichtseinheiten wählen, die kostenlos erteilt werden.

4. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH oder in von der Musikschule mitgenutzten anderen Räumen, vornehmlich Schulräumen im Landkreis Oldenburg, statt.

Sollte dies aufgrund höherer Gewalt temporär nicht möglich sein, wird der Unterricht online durchgeführt. Zu höherer Gewalt gehören insbesondere auch die Vertragsstörung, die sich aufgrund einer Pandemielage ergeben könnte und die in diesem Zusammenhang getroffenen gesetzlichen oder behördlichen Anweisungen.

Die Entgeltpflicht bleibt im Fall aufgrund von höherer Gewalt durchgeführten Online-Unterrichts bestehen.

5. Die Sollgruppenstärke für den Unterricht ergibt sich aus der aus der Bezeichnung der Unterrichtsart. Fällt die Teilnehmerzahl unter die Sollgruppenstärke, bietet die Musikschule an, alternativ den Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl zu den dann laut Entgelttarif geltenden Entgelten fortzuführen oder den Unterricht zum Termin der Änderung der Gruppenstärke außerordentlich zu beenden.

Die Unterrichtsdauer beträgt im Gruppenunterricht und im Einzelunterricht 30, 45 oder 60 Minuten.

6. Ensemblefächer sind Chor, Orchester, Spielkreise, Kammermusik, Bands.

7. Ergänzungsfächer sind alle Theorie-Fächer.

§ 2 Entgelte

Für die Erteilung des Unterrichts und die Vermietung von Instrumenten werden privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erhoben.

1. Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Unterrichts- bzw. Mietvertrags. Bei Kursen und Unterrichtsarten mit „Probezeit“ wird bei Beendigung des Unterrichts während der Probezeit das Entgelt für einen Monat erhoben.

2. Es gilt der Entgelttarif der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH in der jeweils gültigen Fassung. Dieser ist auf der Website der Musikschule www.musikschule-lk-oldenburg.de einzusehen.

Tarifänderungen zum Beginn des nächsten Schuljahres (01.08.) / Schulhalbjahres (01.02.) werden  spätestens  2 Monate vor Ende des laufenden Schuljahres / Schulhalbjahres von der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH bekannt gegeben.Die Bekanntmachung erfolgt durch Rundmail und durch eine Veröffentlichung auf der Website der Musikschule www.musikschule-lk-oldenburg.de.

3. Das Unterrichtsentgelt sowie die Instrumentenmiete sind monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung geschieht durch Abbuchung durch die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH. Entgelte und Mieten müssen bis spätestens zum 5. eines jeden Monats auf dem Konto der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so gerät der Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug. Für die Dauer des Verzugs sind eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro und Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten. Wird das Entgelt nicht pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.   

Die Zahlungspflicht endet bei Kündigung des Unterrichtsvertrags gemäß § 3, Absatz 4.

Bei einer Kündigung des Unterrichts ist die Rückgabe des gemieteten Instruments spätestens bis zum 5ten des auf die Beendigung des Unterrichts folgenden Monats vorzunehmen.

Die im Zusammenhang mit der Kündigung aus dem Unterricht gegebenenfalls zu viel gezahlten Entgelte werden erstattet.

4. Fällt der Unterricht aus Gründen, für die die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH gemäß § 3 Nr. 6 einzustehen hat, aus, so wird der Ausfall auf Antrag des Schülers zum Schuljahresende erstattet. Für Zeiträume, die vor dem zuletzt abgelaufenen Schuljahr liegen, findet keine Erstattung statt, es sei denn der Unterrichtsausfall beruhte auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Belegen zwei und mehr in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder einer Familie im selben Schuljahr Unterricht, so ermäßigt sich das laut geltendem Tarif zu entrichtende Entgelt um 10%. Die Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht und an Kursen, Workshops und Projekten außerhalb des ständigen Unterrichtsangebots der Musikschule stellen keine Belegung im Sinne dieser Ermäßigungsregelung dar; die Entgelte für diese Unterrichtsangebote werden nicht ermäßigt.  

6. Personen mit geringem Einkommen, insbesondere Bezieher von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, können auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf alle Entgelte, die an die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH zu entrichten sind, erhalten. Instrumentenmiete wird nicht ermäßigt. Über die Gewährung der Ermäßigung entscheidet die Geschäftsführung.

7. Die Ermäßigung nach §2 Abs. 6 wird auch auf die bereits nach §2 Abs. 5 ermäßigten Entgelte gewährt. 

§ 3 Anmeldungen, Kündigungen, Schuljahr und Schulbesuch

1. Das Schuljahr entspricht dem der öffentlichen Schulen im Land Niedersachsen; es beginnt am 01. August und endet am 31. Juli. Während der allgemeinen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

2. Anmeldungen können jederzeit bei der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH eingereicht werden. Für jede/n SchülerIn und für jedes Unterrichtsfach ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Musikschule.

3. Anmeldungen sind schriftlich an die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH zu richten.

4. Die Unterrichtsverträge können wie folgt gekündigt werden: Alle Angebote der vorschulischen elementaren Musikerziehung: innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn („Probezeit“), dann mit 4 Wochen Frist zum Schuljahresende (31.07.).

Alle Formen von Instrumentalunterricht und Ensembleunterricht:

Kündigung mit 4 Wochen Frist zum Ende des Schulhalbjahres (31.01.) und zum Ende des Schuljahres (31.07.). Kurse, die für die Eltern kostenpflichtig im Rahmen des niedersächsischen Musikalisierungsprogramms „Wir machen die Musik“ durchgeführt werden, laufen jeweils über ein Schuljahr und sind nicht ordentlich kündbar.

Über außerordentliche Kündigungen entscheidet in allen Fällen die Geschäftsführung.

5. Die Schüler/innen sind zu regelmäßigem Besuch des Unterrichts verpflichtet. Begründetes Fehlen ist der Lehrkraft rechtzeitig anzuzeigen. Nichterscheinen zum Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht, so hat er/sie keinen Anspruch darauf, dass der Unterricht nachgeholt wird.

6. Die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH haftet für Schäden, die ein Schüler / eine Schülerin im Zusammenhang mit dem Musikunterricht erleidet, nur in Fällen des Vorsatzes oder  grober Fahrlässigkeit von Lehrkräften oder Vertretern der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen haftet die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH den Schülern wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)). Der Schadensersatzanspruch des Schülers ist bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der vorgenannten Ausnahmefälle vorliegt.

7. Die Eltern bzw. deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen des Lehrpersonals zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder über die Unterrichtszeit hinaus durch die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH findet grundsätzlich nicht statt. Die SchülerInnen sind auf dem Schulweg nicht durch die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH versichert.

§ 4 Instrumente

1. Die SchülerInnen sollten grundsätzlich das für den Unterricht erforderliche Instrument besitzen.

Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH können den SchülerInnen schuleigene Musikinstrumente mietweise zur Verfügung gestellt werden.

Diese Leihinstrumente dienen insbesondere einer Erprobungsphase, die ein Jahr nicht überschreiten sollte. Wenn nach Ablauf einer Mietdauer von einem Jahr die Instrumente für neue Schüler benötigt werden, wird die Musikschule die Instrumente unter Einräumung einer angemessenen Frist zurückfordern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Instrumente in kleinen Bauformen, die durch die SchülerInnen gespielt werden können, bis ein größeres Instrument erforderlich ist. 

Durch den Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

Die MieterInnen sind verpflichtet, für eine pflegliche Behandlung des gemieteten Instruments einschließlich des Zubehörs zu sorgen. Bei Beschädigung oder Verlust sind die MieterInnen zum Ersatz verpflichtet. Er/sie hat der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH von etwaigen Beschädigungen oder dem Verlust unverzüglich Mitteilung zu machen.

Die Instrumente sind von der Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH nicht gegen Verlust und Beschädigung versichert.

Erforderliche Wartungen und Verschleißreparaturen werden durch die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH nach deren Ermessen getragen.

Verschleißteile, insbesondere Saiten und Rohrblätter, sind durch den/die MieterIn zu ersetzen. 

2. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Die Musikschule des Landkreises Oldenburg gGmbH kann den Mietvertrag jederzeit unter Angabe der Gründe fristlos kündigen, wenn der/die MieterIn das gemietete schuleigene Musikinstrument nebst Zubehör unsachgemäß behandelt oder gegen die sich aus den vorstehenden Absätzen ergebenden Pflichten wiederholt verstößt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. August 2021 in Kraft. Sie ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 1. August 2013.

Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die „Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule des Landkreises Oldenburg“ in der jeweils gültigen Fassung sowie die Entgeltordnung der Musikschule des Landkreises Oldenburg in der jeweils gültigen Fassung, beide einzusehen auf der Website der Musikschule www.musikschule-lk-oldenburg.de.